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   SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09   

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SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 (https://dejure.org/2009,19786)
SG Marburg, Entscheidung vom 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 (https://dejure.org/2009,19786)
SG Marburg, Entscheidung vom 25. November 2009 - S 12 KA 73/09 (https://dejure.org/2009,19786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 Abs 3 SGB 5, § 5 Abs 1 BMV-Z, § 5 Abs 2 BMV-Z, Anl 6 § 2 Abs 3 BMV-Z, § 82 Abs 1 SGB 5
    Ausschluss nachträglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur hinsichtlich geplanter Behandlungsmaßnahmen - vierjährige Ausschlussfrist für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren - Unwirtschaftlichkeit bei fehlender Dokumentation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Regresses für acht kieferorthopädische Behandlungen eines Kieferorthopäden; Frage der Wirtschaftlichkeit bei Genehmigung eines Nachtrags zu kieferorthopädischen Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Marburg, 05.12.2007 - S 12 KA 114/07

    Regress wegen fehlerhafter kieferorthopädischer Behandlung

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Der Beginn des Laufs der Ausschlussfrist ist der Zeitpunkt des Abschlusses der kieferorthopädischen Behandlung (vgl. SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 32 ff. für die Verjährung eines sonstigen Schadens).

    Fehlt es bereits an der Dokumentation einer kieferorthopädischer Leistung, so fehlt es an einer Begründung, weshalb weitere Kosten angefallen sind (so bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - juris Rdnr. 40).

    Dies hat die Kammer bereits für die Verjährung eines sonstigen Schadens entschieden (vgl. SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 32 ff.).

    Fehlt es bereits an der Dokumentation, so fehlt es damit bereits an einer Begründung, weshalb weitere Kosten angefallen sind (so bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - juris Rdnr. 40).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gilt eine vierjährige Ausschlussfrist, innerhalb derer der Prüfbescheid dem Betroffenen bekannt gegeben werden muss (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 15 = BSGE 97, 84 = GesR 2007, 174 = USK 2006-114, juris Rdnr. 12 m.w.N.).

    44 Für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gilt eine vierjährige Ausschlussfrist, innerhalb derer der Prüfbescheid dem Betroffenen bekannt gegeben werden muss (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 15 = BSGE 97, 84 = GesR 2007, 174 = USK 2006-114, juris Rdnr. 12 m.w.N.).

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 61/91

    Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides der kassenzahnärztlichen Vereinigung -

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Die nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung kieferorthopädischer Leistungen ist nur hinsichtlich der geplanten Behandlungsmaßnahme, nicht aber hinsichtlich der tatsächlich ausgeführten Maßnahme, soweit diese vom Behandlungsplan abweicht, ausgeschlossen (vgl. BSG, Urt. v. 05.08.1992 - 14a/6 RKa 61/91 - USK 92162, juris Rdnr. 23).

    § 2 Abs. 3 der Anlage 6 zum BMV-Zahnärzte (Vereinbarung über das Gutachterverfahren bei kieferorthopädischen Maßnahmen) schließt die nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung nur hinsichtlich der geplanten Behandlungsmaßnahme aus, nicht aber hinsichtlich der tatsächlich ausgeführten Maßnahme, soweit diese vom Behandlungsplan abweicht (vgl. BSG, Urt. v. 05.08.1992 - 14a/6 RKa 61/91 - USK 92162, juris Rdnr. 23).

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Ein solcher Ausschluss gilt aber nur für die Bereiche, die bei der vorangehenden Genehmigung zu überprüfen waren oder tatsächlich abschließend geprüft wurden (vgl. BSG, Urt. v. 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90 - juris Rn. 39 -SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 = USK 92196, zitiert nach juris Rdnr. 39).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Auf den Hinweis des Klägers auf die geltende Schweigepflicht verweise er auf die Entscheidung des BSG vom 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 -, wonach die Schweigepflicht im Prüfverfahren im Verhältnis zu den Prüfgremien nicht betroffen sei.
  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 840/06

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Zuständigkeit für Feststellung eines sonstigen

    Auszug aus SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09
    Ferner führte der Beklagte aus, die vom Kläger erhobene Verjährungseinrede greife nicht, da die vierjährige Ausschlussfrist mit der Erstellung der Abschlussbescheinigung nach § 29 Abs. 3 SGB V beziehungsweise mit der letzten Abrechnung über die KZVH zu laufen beginne (so Urteil des SG Marburg vom 21.03.2007 - S 12 KA 840/06 - ).
  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle -

    Fehlt es bereits an der Dokumentation, so fehlt es damit bereits an einer Begründung, weshalb Kosten angefallen sind (so bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - juris Rdnr. 40; Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 48, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 2/10 -).

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).

    Die Kammer hat auf dieser Grundlage bisher für den kieferorthopädischen Bereich entschieden, dass, soweit Bänder erneuert werden, in jedem Fall der Kieferbereich anzugeben ist; werden Brackets erneuert, ist der Zahn anzugeben; werden Reparaturen vorgenommen, ist anzugeben, welche Reparatur in welchem Kieferbereich bzw. welchen Zahn betreffend vorgenommen wurde (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 -, juris Rdnr. 49).

  • SG Marburg, 06.04.2011 - S 12 KA 831/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Dokumentationspflicht - Nachweis einer

    Fehlt es bereits an der Dokumentation, so fehlt es damit bereits an einer Begründung, weshalb Kosten angefallen sind (so bereits SG Marburg, Urt. v. 05.12.2007 - S 12 KA 114/07 - juris Rdnr. 40; Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 48, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 2/10 -).

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).

    Die Kammer hat auf dieser Grundlage bisher für den kieferorthopädischen Bereich entschieden, dass, soweit Bänder erneuert werden, in jedem Fall der Kieferbereich anzugeben ist; werden Brackets erneuert, ist der Zahn anzugeben; werden Reparaturen vorgenommen, ist anzugeben, welche Reparatur in welchem Kieferbereich bzw. welchen Zahn betreffend vorgenommen wurde (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 -, juris Rdnr. 49).

  • LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 55/13

    Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in

    Fehle es bereits an der Dokumentation, so fehle es damit bereits an einer Begründung, weshalb Kosten angefallen seien (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 5. Dezember 2007, S 12 KA 114/07, [...] Rn. 49; Urteil vom 25. November 2009, S 12 KA 73/09, [...] Rn. 48, Berufung zurückgewiesen durch Hessisches LSG - HLSG - Urteil vom 25. Januar 2012, L 4 KA 2/10).

    Die Dokumentation müsse mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen könne (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 25. November 2009, S 12 KA 73/09, [...] Rn. 49).

  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 137/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - reine Anfechtungsklage - Sach- und Rechtslage im

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).
  • LSG Hamburg, 18.10.2018 - L 5 KA 18/16

    Auffälligkeiten in einer vertragsärztlichen Abrechnung

    Soweit das Sozialgericht Entscheidungen des Sozialgerichts Marburg zitiert, ist festzustellen, dass sich diese auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung (S 12 KA 73/09) bzw. auf einen Regress wegen fehlerhafter Behandlung (S 12 KA 114/07) bezogen.
  • LSG Hessen, 24.10.2012 - L 4 KA 7/11

    Vertragszahnarzt - Erklärung - Krankenkasse - Genehmigung einer

    Nach der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Marburg (Urteil vom 25. November 2009, S 12 KA 73/09) gilt dies entsprechend für die Genehmigung von Nachanträgen mit der Folge, dass auch in diesem Fall eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen ist.
  • SG Hamburg, 17.08.2016 - S 27 KA 229/13
    Dieser lag bei den hier von der Beklagten berichtigten Fällen einmal im Jahr und in den übrigen 49 Fällen im Jahrf Ebenso wie die Unwirtschaftlichkeit einer kieferorthopädischen Behandlung erst nach dem Ende der Behandlung festgestellt werden kann (vgl. hierzu Sozialgericht, SG, Marburg, Urteil vom 25.11.2009, Az. S 12 KA 73/09, juris, Rdnr. 45 ff), kann auch die sachlich-rechnerische Berichtigung erst nach Abschluss der Behandlung vorgenommen werden.
  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 611/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).
  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 106/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Streit um Leistungserbringung oder

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).
  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 107/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Vergütung für Aufdrehen eines Distraktors -

    Die Dokumentation muss mindestens so umfassend sein, dass ein anderer Zahnarzt im Einzelnen die Behandlungsmaßnahme nachvollziehen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 25.11.2009 - S 12 KA 73/09 - juris Rdnr. 49).
  • SG Marburg, 01.02.2012 - S 12 KA 716/09

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen

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